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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung und Teil der Sozialgaben, die vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die Arbeitslosenversicherung umfasst den Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit und Leistungen zum beruf…

Arbeitslosenversicherung: Beitrag, Abzug und Einfluss auf Ihr Netto

Die Arbeitslosenversicherung gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Sie soll Arbeitnehmer finanziell absichern, wenn sie arbeitslos werden. Gleichzeitig finanziert sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Beratung, Vermittlung und Fördermaßnahmen.

Für die Berechnung des Nettogehalts ist die Arbeitslosenversicherung ein fester Abzugsposten. Der Beitrag wird prozentual vom Bruttogehalt berechnet und grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2026

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil liegt damit bei 1,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Wert 2026

Gesamtbeitrag

2,6 %

Arbeitnehmeranteil

1,3 %

Arbeitgeberanteil

1,3 %

Im Vergleich zur Rentenversicherung ist der Abzug relativ niedrig. Trotzdem wirkt sich die Arbeitslosenversicherung direkt auf das monatliche Netto aus.

Beispiel: Arbeitslosenversicherung bei 3.500 Euro brutto

Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Monat. Der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt 1,3 Prozent.

Rechnung:

3.500 € × 1,3 % = 45,50 €

In diesem Beispiel werden also 45,50 Euro pro Monat vom Bruttogehalt für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ebenfalls 45,50 Euro.

Arbeitslosenversicherung nach Bruttogehalt

Bruttogehalt pro Monat

Arbeitnehmeranteil 1,3 %

Arbeitgeberanteil 1,3 %

Gesamtbeitrag

2.000 €

26,00 €

26,00 €

52,00 €

3.000 €

39,00 €

39,00 €

78,00 €

3.500 €

45,50 €

45,50 €

91,00 €

4.500 €

58,50 €

58,50 €

117,00 €

5.500 €

71,50 €

71,50 €

143,00 €

8.450 €

109,85 €

109,85 €

219,70 €

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. 2026 liegt diese Grenze bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.

Wert 2026

Betrag

Beitragsbemessungsgrenze monatlich

8.450 €

Beitragsbemessungsgrenze jährlich

101.400 €

Maximaler Arbeitnehmeranteil pro Monat

109,85 €

Maximaler Arbeitgeberanteil pro Monat

109,85 €

Das bedeutet: Wer mehr als 8.450 Euro brutto im Monat verdient, zahlt trotzdem höchstens 109,85 Euro Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung.

Warum beeinflusst die Arbeitslosenversicherung das Netto?

Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt das Nettogehalt. Der Arbeitgeberanteil wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen und erscheint nicht als Abzug vom Netto.

Neben der Arbeitslosenversicherung werden weitere Sozialabgaben einbehalten:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

Zusätzlich können Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag anfallen.

Arbeitslosenversicherung und Brutto-Netto-Rechner

Im Brutto-Netto-Rechner wird die Arbeitslosenversicherung automatisch berücksichtigt, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

Für eine realistische Netto-Berechnung sind vor allem diese Angaben wichtig:

  • Bruttogehalt

  • Steuerklasse

  • Bundesland

  • gesetzliche oder private Krankenversicherung

  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse

  • Pflegeversicherungsstatus

  • Kirchensteuer

  • Beschäftigungsart

Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Sie beeinflusst nur die Lohnsteuer.

Wer zahlt Arbeitslosenversicherung?

Arbeitslosenversicherung zahlen grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Dazu gehören die meisten Beschäftigten in Vollzeit und Teilzeit.

Nicht oder nur eingeschränkt betroffen sind zum Beispiel:

  • Minijobber

  • bestimmte Selbstständige

  • Beamte

  • Rentner je nach Beschäftigungssituation

  • kurzfristig Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen

Bei Midijobs gelten besondere Regeln im Übergangsbereich. Der Arbeitnehmeranteil kann dort reduziert ausfallen, während der Arbeitgeberanteil anders berechnet wird.

Was bringt die Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung schützt nicht nur im Fall von Arbeitslosigkeit. Sie finanziert auch Maßnahmen, die helfen sollen, Beschäftigung zu sichern oder neue Arbeit zu finden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitslosengeld

  • Berufsberatung

  • Arbeitsvermittlung

  • Qualifizierungsmaßnahmen

  • Weiterbildung

  • Unterstützung bei Kurzarbeit

  • Eingliederungsleistungen

Für Arbeitnehmer ist sie damit ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung.

Arbeitslosenversicherung bei Minijob und Midijob

Minijob

Bei einem Minijob zahlen Arbeitnehmer in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Deshalb entsteht aus einem Minijob normalerweise auch kein eigener Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Midijob

Bei einem Midijob oberhalb der Minijob-Grenze besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht. Die Beiträge werden im Übergangsbereich jedoch für Arbeitnehmer reduziert berechnet. Dadurch bleibt mehr Netto übrig als bei einer normalen Beitragsberechnung.

Unterschied zur Arbeitslosenhilfe

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Beitragsversicherung. Wer versicherungspflichtig beschäftigt ist und Beiträge zahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Davon zu unterscheiden sind steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen. Diese hängen stärker von Bedürftigkeit und persönlicher Situation ab und werden nicht allein durch Beitragszahlung erworben.

Häufige Fragen zur Arbeitslosenversicherung

Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026?

Der Beitragssatz beträgt 2026 2,6 Prozent. Arbeitnehmer zahlen 1,3 Prozent, Arbeitgeber ebenfalls 1,3 Prozent.

Wird die Arbeitslosenversicherung vom Brutto oder Netto berechnet?

Der Beitrag wird vom beitragspflichtigen Bruttogehalt berechnet und anschließend vom Brutto abgezogen.

Wie viel zahle ich bei 3.500 Euro brutto?

Bei 3.500 Euro brutto beträgt der Arbeitnehmeranteil 45,50 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich denselben Betrag.

Hat die Steuerklasse Einfluss auf die Arbeitslosenversicherung?

Nein. Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer, aber nicht den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.

Zahlen Minijobber Arbeitslosenversicherung?

Minijobber zahlen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Deshalb entsteht aus einem Minijob normalerweise auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Warum wird die Arbeitslosenversicherung vom Gehalt abgezogen?

Der Beitrag finanziert Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vermittlung, Beratung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Gleichzeitig sichert er Arbeitnehmer gegen das Risiko eines Jobverlustes ab.