Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen (also keine Körperschaften, Vereine oder Gesellschaften) erhoben. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer ist das zu versteuernde Einkommen. Bei Arbeitnehmern ist dieses Einkommen der Bruttoarbeitslohn oder Bruttogehalt. Der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn liegt darin, dass das Gehalt immer dem im Arbeitsvertrag festgelegten Betrag entspricht, während Lohn an die Stundenzahl gebunden ist. Arbeitet man also mehr Stunden, steigt der erhaltene Lohn. Währenddessen steigt ein Gehalt nur durch eine dauerhafte Gehaltserhöhung. Diejenigen, die ein Gehalt oder Lohn beziehen, zahlen Lohnsteuer auf ihr Einkommen. Diese Lohnsteuer wird direkt vom Bruttoverdienst an das Finanzamt abgeführt und stellt so die Einkommensteuer für Einnahmen als Arbeitnehmer, also aus nicht-selbstständiger Arbeit dar. Neben den Steuern gehen noch Sozialabgaben und ggf. die Kirchensteuer (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) vom Bruttolohn ab – was bleibt ist das Nettogehalt.
Was ist der Grundfreibetrag?
Aus selbstständiger Arbeit resultieren keine Löhne oder Gehalt, stattdessen werden Gewinneinkünfte erzielt. Auf diese werden dann Einkommensteuern erhoben.
Laut Rechtsprechung muss nach der Erfüllung der Einkommensteuerschuld vom Erworbenen soviel verbleiben, wie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts nötig ist. Daher gibt es für das Einkommen 2021 einen Grundfreibetrag von 9.744€ der nicht besteuert wird. Dieser Grundfreibetrag wird 2022 auf 9.984€ erhöht. Dieser Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und muss nicht gesondert beantragt werden. Ab einem Jahreseinkommen von 9.408 Euro liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt für Einkommen ab 57.052 Euro bei 42 Prozent.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer muss man aufgrund der Lohnsteuer, die ja direkt vom Bruttogehalt abgeführt wird, häufig keine Steuererklärung machen. Das bedeutet, man ist nicht abgabepflichtig. Trotzdem kann es sich in diesen Fällen lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, da man auf diese Weise gegebenenfalls Geld zurückerhalten kann. Wer jedoch zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Die Steuererklärung für 2021 wird als im Juli 2022 fällig. Diese Frist kann aber auch auf verlängert werden, entweder auf Antrag oder wenn man die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt.