Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung soll garantieren, dass alle Versicherten unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Anspruch auf umfassende und einheitliche Leistungen haben. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt vom Einkommen ab, derzeit beträgt der Beitragssatz 14,6% (Stand 2021). Diese Beiträge fließen in den gemeinsamen Gesundheitsfonds der Krankenkassen. Unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erhalten alle Versicherten die medizinisch notwendigen Leistungen. Die Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Alle Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 Euro monatlich, Stand 2021) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro pro Monat, Stand 2021) liegt sind Pflichtmitglieder der Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bundeseinheitlich festgesetzt. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt sie unverändert 64.350 Euro im Jahr. In Deutschland sollen alle den gleichen Versicherungsanspruch haben, unabhängig vom Einkommen. Das funktioniert über das Solidaritätsprinzip – jeder zahlt einen Beitrag, der prozentual vom Bruttoeinkommen abhängig ist. Dadurch tragen alle Versicherten gemeinsam das Risiko von Verdienstausfall und die Kosten der Krankenversorgung. Je besser man verdient, desto mehr zahlt man auch. Ab einem gewissen Punkt jedoch greift die Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass es einen Höchstbeitrag gibt, der nicht überschritten werden kann. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt 2021 bei 14,6%. Dieser Beitragssatz wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Beide zahlen also 7,3%. Versichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet. Weitere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind Freiberufler, Studierende, Rentner und als arbeitslos gemeldete Menschen. Kinder werden bis zu einem gewissen Altern über ihre Eltern mitversichert. Dies ist außerdem davon abhängig, ob das Kind zur Schule geht oder studiert.
Bruttoeinkommen in €Arbeitnehmeranteil (7,3% + 0,65%) in €Arbeitgeberanteil (7,3% + 0,65%) in €
50039,0039,00
100078,0078,00
2000156,00156,00
3000234,00234,00
4000321,00312,00
4837,50 (Beitragsbemessungsgrenze)384,58384,58