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RATGEBER

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung soll garantieren, dass alle Versicherten unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Anspruch auf umfassende und einheitliche Leistungen haben. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt vom Einkommen ab.

Krankenversicherung: Was vom Bruttogehalt abgezogen wird

Die Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten Sozialabgaben auf der Gehaltsabrechnung. Sie sichert medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und Krankengeld ab. Gleichzeitig beeinflusst sie direkt das Nettogehalt.

Für Arbeitnehmer ist besonders wichtig: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird prozentual vom Bruttogehalt berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Gesetzliche Krankenversicherung: Beitragssatz 2026

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 weiterhin 14,6 Prozent. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent.

Bestandteil

Beitrag 2026

Arbeitnehmeranteil

Allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

7,3 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

2,9 %

1,45 %

Gesamt bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag

17,5 %

8,75 %

Der tatsächliche Beitrag kann höher oder niedriger ausfallen, weil jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag selbst festlegt.

Warum der Zusatzbeitrag wichtig ist

Der Zusatzbeitrag ist der variable Teil des Krankenkassenbeitrags. Während der allgemeine Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist, unterscheidet sich der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse.

Das bedeutet: Eine günstigere Krankenkasse kann Ihr Nettogehalt erhöhen. Der Effekt ist nicht riesig, aber dauerhaft spürbar.

Beispiel:
Eine Krankenkasse erhebt 3,4 Prozent Zusatzbeitrag, eine andere 2,4 Prozent. Der Unterschied beträgt 1,0 Prozentpunkt. Da Arbeitnehmer nur die Hälfte tragen, verbessert sich das Netto um 0,5 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Bruttogehalts.

Bruttogehalt

Unterschied Zusatzbeitrag

Mehr Netto pro Monat

2.500 €

1,0 Prozentpunkt

ca. 12,50 €

3.500 €

1,0 Prozentpunkt

ca. 17,50 €

4.500 €

1,0 Prozentpunkt

ca. 22,50 €

5.500 €

1,0 Prozentpunkt

ca. 27,50 €

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Krankenversicherungsbeiträge werden nicht unbegrenzt auf das gesamte Einkommen berechnet. Dafür gibt es die Beitragsbemessungsgrenze.

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für den Krankenversicherungsbeitrag nicht zusätzlich berücksichtigt.

Wert 2026

Betrag

Beitragsbemessungsgrenze monatlich

5.812,50 €

Beitragsbemessungsgrenze jährlich

69.750 €

Versicherungspflichtgrenze monatlich

6.450 €

Versicherungspflichtgrenze jährlich

77.400 €

Die Versicherungspflichtgrenze ist besonders für Gutverdiener wichtig. Wer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt darüber liegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen.

Beispiel: Krankenversicherung bei 3.500 Euro brutto

Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Monat und ist gesetzlich krankenversichert. Die Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.

Berechnung

Betrag

Allgemeiner Arbeitnehmeranteil: 3.500 € × 7,3 %

255,50 €

Halber Zusatzbeitrag: 3.500 € × 1,45 %

50,75 €

Krankenversicherung gesamt Arbeitnehmeranteil

306,25 €

In diesem Beispiel werden also rund 306 Euro pro Monat für die gesetzliche Krankenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil.

Krankenversicherung und Brutto-Netto-Rechner

Im Brutto-Netto-Rechner ist die Krankenversicherung ein zentraler Eingabepunkt. Für eine möglichst realistische Berechnung sollten diese Angaben stimmen:

Besonders der Zusatzbeitrag kann das Netto beeinflussen. Wer seine Krankenkasse wechselt, sollte deshalb nicht nur auf Leistungen und Service achten, sondern auch auf den Beitragssatz.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Wer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro.

Merkmal

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Beitragsberechnung

prozentual nach Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze

nach Tarif, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang

Familienversicherung

unter Voraussetzungen beitragsfrei möglich

jedes Familienmitglied braucht eigenen Vertrag

Arbeitgeberzuschuss

grundsätzlich hälftige Beteiligung

Zuschuss bis zu gesetzlicher Höchstgrenze

Leistungen

gesetzlich definierter Leistungskatalog + Satzungsleistungen

je nach Tarif

Wechsel

Krankenkassenwechsel vergleichsweise einfach

Rückkehr in die GKV oft eingeschränkt

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.

Krankenkassenwechsel: Wann lohnt sich der Blick auf den Beitrag?

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn die aktuelle Krankenkasse einen hohen Zusatzbeitrag verlangt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Gleichzeitig sollten Versicherte prüfen, ob wichtige Leistungen weiterhin passen.

Wichtige Kriterien beim Vergleich sind:

  • Zusatzbeitrag

  • Bonusprogramm

  • professionelle Zahnreinigung

  • Osteopathie

  • Reiseimpfungen

  • Schwangerschaftsleistungen

  • digitale Services

  • Geschäftsstellen und Erreichbarkeit

  • Servicequalität

Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch die beste Entscheidung. Eine Krankenkasse mit guten Zusatzleistungen kann trotz etwas höherem Beitrag die bessere Wahl sein.

Einfluss auf das Nettogehalt

Die Krankenversicherung wirkt sich direkt auf das Netto aus, weil der Arbeitnehmeranteil direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Je höher das beitragspflichtige Brutto und je höher der Zusatzbeitrag, desto höher fällt der Abzug aus.

Der größte Hebel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich dagegen je nach Krankenkasse.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.

Kann ich durch eine andere Krankenkasse mehr Netto bekommen?

Ja. Wenn die neue Krankenkasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt, sinkt der Arbeitnehmeranteil. Dadurch kann das monatliche Netto steigen.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind oder sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich beziehungsweise privat versichern können. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro jährlich.

Ist die private Krankenversicherung immer günstiger?

Nein. Die private Krankenversicherung kann in bestimmten Fällen günstiger wirken, hängt aber stark von Alter, Gesundheitszustand, Tarif, Familienstand und Leistungsumfang ab. Besonders Familien sollten beachten, dass es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt.

Warum ist mein Krankenversicherungsbeitrag anders als bei Kollegen?

Unterschiede entstehen vor allem durch das Bruttogehalt, den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, die Beitragsbemessungsgrenze sowie den Versicherungsstatus. Die Steuerklasse spielt für den Krankenversicherungsbeitrag dagegen keine Rolle.