Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer. Sie wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von den sogenannten ,,individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen’‘ ab. Dazu gehören Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören zum Beispiel Lohnsteuerklasse, eventuelle Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit.
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber als Vorauszahlung vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und einbehalten, um dann ans Finanzamt überwiesen zu werden. Anhand der Einkommensteuererklärung wird ermittelt, ob zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden, woraufhin es zu Rück- oder Nachzahlungen kommen kann.
Die Lohnsteuer ist nicht identisch mit der Einkommensteuer! Die Einkommensteuer bezieht sämtliche Erträge, wie etwa aus Kapitalanlagen oder selbstständiger Tätigkeit mit ein. Die bereits entrichtete Lohnsteuer wird von der gesamten, ermittelten Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers abgezogen.