Lohnsteuerklasse
Jeder Arbeitnehmer hat beim Finanzamt eine Steuerklasse, auch Lohnsteuerklasse genannt. Die Lohnsteuerklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Errechnung der Höhe der Lohnsteuer. In erster Linie richtet sich die Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers nach dem Familienstand, in Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Klassen.
Grundsätzlich werden Alleinstehende, dauerhaft getrennt Lebende und Menschen, deren Partner nur beschränkt steuerpflichtig sind, der Steuerklasse I zugerechnet. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende. Bei verheirateten Paaren oder Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird es etwas komplexer: Sie können entweder beide in Steuerklasse IV zugeordnet werden oder aber ein Partner vollzieht einen Steuerklassenwechsel zu Steuerklasse III und der andere zu Steuerklasse V. Die Kombination aus III und V lohnt sich besonders, wenn ein Partner viel mehr verdient als der andere, da es bei Steuerklasse III wesentlich weniger Abzüge gibt. Sollten beide Parteien etwa gleich viel verdienen, bietet sich für beide Steuerklasse IV an.
Die Steuerklasse VI gilt für Nebentätigkeiten und weitere Dienstverhältnisse von Arbeitnehmern, die schon steuerpflichtig erwerbstätig sind, und dort eine der Steuerklasse I bis V angegeben haben. So werden oftmals Geringverdiener mit der Steuerklasse VI besteuert, die von der Haupttätigkeit alleine nicht mehr leben können oder wollen.
Steuerklasse | Personengruppe |
---|---|
I | Alleinstehende, ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer |
II | Alleinstehende / getrennt lebende Arbeitnehmer mit Kind |
III | Verheirateter Arbeitnehmer mit höherem Einkommen / Verwitwete Arbeitnehmer im Todesjahr und im Folgejahr |
IV | Verheiratete Arbeitnehmer mit etwa gleichem Einkommen |
V | Verheirateter Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen |
VI | Arbeitnehmer mit Zweitjob oder Nebenjob |