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Mindestlohn

Der Mindestlohn stellt die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze dar, die nicht unterschritten werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung ihre Lebenshaltungskosten nicht aus eigener Erwerbstätigkeit decken können.

Mindestlohn: Höhe, Berechnung und Tabelle

Der gesetzliche Mindestlohn ist die verbindliche Lohnuntergrenze in Deutschland. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht unterhalb dieses Stundenlohns bezahlen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Für Arbeitnehmer ist wichtig: Der Mindestlohn ist immer ein Bruttostundenlohn. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer, Bundesland, Kindern und Sozialabgaben ab.

Mindestlohn 2026 und 2027 im Überblick

Jahr

Gesetzlicher Mindestlohn

Veränderung zum Vorjahr

Minijob-Grenze

2025

12,82 €

556 €

2026

13,90 €

+1,08 € je Stunde

603 €

2027

14,60 €

+0,70 € je Stunde

633 €

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 Euro monatlich, 2027 steigt sie auf 633 Euro monatlich.

Was bedeutet Mindestlohn konkret?

Der Mindestlohn legt fest, wie viel mindestens pro geleisteter Arbeitsstunde gezahlt werden muss. Er schützt Beschäftigte vor zu niedrigen Stundenlöhnen und gilt grundsätzlich branchenübergreifend.

Der gesetzliche Mindestlohn kann durch höhere Tariflöhne oder Branchenmindestlöhne überschritten werden. Gilt in einer Branche ein höherer allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, ist dieser maßgeblich.

Mindestlohn-Tabelle: Brutto pro Monat nach Arbeitszeit

Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ergeben sich 2026 folgende ungefähre Monatsbruttowerte. Gerechnet wird mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat.

Wochenarbeitszeit

Monatsstunden ca.

Brutto pro Monat ca.

10 Stunden

43,3 Stunden

602 €

15 Stunden

65,0 Stunden

904 €

20 Stunden

86,7 Stunden

1.205 €

25 Stunden

108,3 Stunden

1.506 €

30 Stunden

130,0 Stunden

1.807 €

35 Stunden

151,7 Stunden

2.108 €

40 Stunden

173,3 Stunden

2.409 €

Bei einer klassischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich 2026 also ein Monatsbrutto von rund 2.409 Euro.

Mindestlohn netto: Was bleibt übrig?

Der Mindestlohn wird brutto angegeben. Vom Bruttogehalt gehen je nach Beschäftigungsart und persönlicher Situation noch Abzüge ab. Dazu zählen vor allem:

  • Lohnsteuer

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • gegebenenfalls Kirchensteuer

Bei 40 Wochenstunden und 13,90 Euro Mindestlohn liegt das monatliche Bruttogehalt bei rund 2.409 Euro. Das tatsächliche Netto kann je nach Steuerklasse und Krankenkasse deutlich unterschiedlich ausfallen. Besonders relevant sind Steuerklasse, Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und Kinder.

Mindestlohn im Minijob

Auch im Minijob gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. 2026 dürfen Minijobber bis zu 603 Euro monatlich verdienen. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind damit rund 43,38 Stunden pro Monat möglich, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Jahr

Mindestlohn

Minijob-Grenze

Max. Stunden pro Monat bei Mindestlohn

2026

13,90 €

603 €

ca. 43,38 Stunden

2027

14,60 €

633 €

ca. 43,36 Stunden

Die monatlich mögliche Arbeitszeit bleibt also ungefähr gleich, weil die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn steigt.

Mindestlohn und Midijob

Wer mehr als die Minijob-Grenze verdient, aber noch im Übergangsbereich liegt, arbeitet häufig in einem Midijob. 2026 beginnt der Midijob oberhalb von 603 Euro monatlich. Die obere Grenze liegt weiterhin bei 2.000 Euro monatlich.

Für Beschäftigte kann ein Midijob attraktiv sein, weil die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich reduziert berechnet werden. Dadurch bleibt vom Brutto oft mehr Netto übrig als bei einer normalen Beitragsberechnung.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt jedoch Ausnahmen. Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Typische Gruppen mit Mindestlohnanspruch sind:

  • Vollzeitbeschäftigte

  • Teilzeitbeschäftigte

  • Minijobber

  • Midijobber

  • kurzfristig Beschäftigte

  • viele Praktikanten, sofern keine Ausnahme greift

Mindestlohn und Auszubildende

Auszubildende erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Für sie gelten eigene Regeln zur Ausbildungsvergütung. Die Vergütung richtet sich nach Ausbildungsjahr, Branche, Tarifvertrag und gesetzlichen Mindestvorgaben für Ausbildungen.

Wichtig: Wer neben der Ausbildung zusätzlich jobbt, kann für diesen Nebenjob grundsätzlich Anspruch auf Mindestlohn haben, sofern keine Ausnahme greift.

Mindestlohn kontrollieren: So prüfen Arbeitnehmer ihren Lohn

Wer wissen möchte, ob der Mindestlohn eingehalten wird, kann den Stundenlohn selbst berechnen:

Monatsbrutto ÷ tatsächlich geleistete Arbeitsstunden = Stundenlohn

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält 2.200 Euro brutto im Monat und arbeitet 160 Stunden.

2.200 € ÷ 160 Stunden = 13,75 € pro Stunde

Das wäre 2026 unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro und sollte geprüft werden.

Warum der Mindestlohn für das Netto wichtig ist

Steigt der Mindestlohn, erhöht sich zunächst das Bruttogehalt. Beim Netto kommt aber nicht die volle Erhöhung an, weil mit dem höheren Brutto auch Steuern und Sozialabgaben steigen können.

Trotzdem bringt ein höherer Mindestlohn in der Regel mehr verfügbares Einkommen. Besonders stark profitieren Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und im Minijob-Bereich, wenn ihr bisheriger Stundenlohn unter dem neuen Mindestlohn lag.

Mindestlohn mit Brutto-Netto-Rechner berechnen

Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dabei, aus dem Mindestlohn das voraussichtliche Nettogehalt zu berechnen. Dafür werden vor allem diese Angaben benötigt:

  • Stundenlohn oder Monatsbrutto

  • Wochenarbeitszeit

  • Steuerklasse

  • Bundesland

  • Kirchensteuer ja/nein

  • gesetzliche oder private Krankenversicherung

  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse

  • Kinderfreibeträge

  • Pflegeversicherungsstatus

So lässt sich schnell erkennen, wie viel vom Mindestlohn tatsächlich auf dem Konto ankommt.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist immer ein Bruttostundenlohn. Das Netto ergibt sich erst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Wie viel verdient man mit Mindestlohn bei 40 Stunden?

Bei 40 Wochenstunden und 13,90 Euro Mindestlohn ergibt sich 2026 ein Bruttogehalt von rund 2.409 Euro pro Monat.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, grundsätzlich gilt der Mindestlohn auch für Minijobs. 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich.

Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?

Bei 13,90 Euro Mindestlohn und einer Minijob-Grenze von 603 Euro sind rund 43,38 Stunden pro Monat möglich.

Gilt der Mindestlohn für Auszubildende?

Nein. Auszubildende sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Für sie gelten eigene Regelungen zur Ausbildungsvergütung.